Tätigkeitsfelder

Durch ausgeprägte Kompetenz- und Erfahrungsdichte unserer Kanzlei ist es uns möglich, Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten fundiert zu beraten und umfassend zu unterstützen.

Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Baurecht
Bergschadensrecht
Erbrecht
Familienrecht
Inkasso / Forderungsmanagement
Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Sie allumfassend und kompetent in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Unter das allgemeine Zivilrecht werden vor allem Fragen und Probleme rund um Kaufverträge, der Rechte aus diesen Kaufverträgen, sprich Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag) gefasst.

Außerdem überprüfen bzw. erstellen wir für Sie allgemeine Geschäftsbedingungen.

Mithin klären wir für Sie Fragen hinsichtlich der Widerruflichkeit von Verträgen, die im Internet oder als Haustürgeschäft abgeschlossen worden sind. Auch das Recht der unerlaubten Handlungen (Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen), die Geltendmachung von ungerechtfertigten Bereicherungen und die gesetzlichen Schuldverhältnisse fallen unter das allgemeine Zivilrecht. Sollten Sie für einen Dritten eine Handlung bzw. ein Geschäft ausgeführt haben, dem kein Vertrag zugrunde lag, machen wir auch insoweit gerne Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag geltend.

Arbeitsrecht

Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Arbeitsrecht. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Uns sind somit die Argumente der potenziellen Gegenseite bestens vertraut. Durch diese Kenntnisse ist es uns möglich, Prozessstrategien des Gegners vorwegzunehmen und in Verhandlungen bestmögliche Resultate zu erzielen.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts, insbesondere:

  • Beratung nach und auch vor Erhalt / Ausspruch von Abmahnungen oder Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten

  • Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von ausstehenden Lohnforderungen
  • Beratung im Zusammenhang mit (qualifizierten) Arbeitszeugnissen

Baurecht

Das private Baurecht befasst sich mit Werk- oder Bauverträgen. Unter diesen Begriff fallen Werkverträge ebenso wie „VOB-Verträge“. Ob Bauleistungen pauschal vereinbart, ob Nachträge zu Recht erhoben, wie Massen- und Preisänderungen behandelt werden, sind ebenso Fragen des privaten Baurechts, wie das richtige Vorgehen bei Mängeln. Im öffentlichen Baurecht vertreten wir Sie in sämtlichen Instanzen vor den Verwaltungsgerichten.

Als immobilienrechtlich spezialisierte Kanzlei sind unsere privat baurechtlichen Arbeitsschwerpunkte:

  • Gewährleistungsansprüche bei Vorliegen von Mängeln

  • Durchführung selbständiger Beweissicherungsverfahren

  • Vergütung des Bauunternehmers

  • Beratung bei Abschluss von Bauverträgen

  • Baubegleitende Beratung von Bauunternehmen und Bauherrn

  • Bauträgerrecht

  • Architektenhonorar

  • Im öffentlichen Baurecht:
    Bauordnungsrecht
    Bauplanungsrecht
    Nachbarrecht (Abstandsflächen)
    Baulasten
    Denkmalschutz

Bergschadensrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den Schäden, vornehmlich an Gebäuden, die durch den Bergbau bedingt sind. Durch die langjährige Bergbautradition im Ruhrgebiet, aber auch am Niederrhein, zeichnen sich die Auswirkungen der Steinkohleförderung bis heute ab. Probleme treten regelmäßig beim Schadensbegriff als auch der Schadensberechnung auf. Als Bergschäden werden insbesondere Risse im Innen- und Außenmauerwerk, Verschiebungen, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, sowie Schäden an den Außenanlagen verstanden. Selbstverständlich begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren, von der Schadenermittlung bis zur abschließenden Regulierung.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:

  • Anspruch auf Sanierung oder Schadenersatz

  • Totalschadenersatz bei irreparablen Gebäuden

  • Schieflagenentschädigung

  • Geltendmachung des Minderwertes, wegen Verkehrswertreduzierung

  • Nutzungsausfall für Räume

  • Erhöhte Reinigungskosten wegen Bergschäden

Erbrecht

Wir stehen Ihnen in diesem Bereich nicht erst bei Eintritt des Erbfalls zur Verfügung, sondern unterscheiden zwischen Angelegenheiten vor und nach dem Erbfall.

Vor dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite mit der Beratung zur Erstellung von Testamenten, der lebzeitigen Vermögensübertragung, dem Ausschluss von Pflichtteilsberechtigten, sowie der Ausarbeitung von Erbverträgen.

Nach dem Erbfall bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Beantragung von Erbscheinen

  • Auslegung von Testamenten

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Auseinandersetzung mit Erben und der Erbengemeinschaft

Familienrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Familienrecht. Das Familienrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben befasst sich das Familienrecht mit der gesetzlichen Vertretung, die die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung beinhaltet.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Bereiche des Familienrechts, insbesondere:

  • Beratung hinsichtlich einer anstehenden/bereits durchgeführten Trennung
  • Vertretung im Scheidungsprozess (mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs)
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs/Beratung hinsichtlich etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche und deren außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Geltendmachung
  • außergerichtliche bzw. gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche bezüglich der Ehewohnung/Hausratverteilung
  • Beratung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus jeglichen Anspruchsgrundlagen (Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt/Kindesunterhalt)
  • Überprüfung/Berechnung von Unterhaltsansprüchen (Elternunterhalt etc.)
  • Durchsetzung des Umgangsrechtes
  • Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen betreffend das Sorgerecht
  • Gewaltschutz
  • Beratung und Vertretung betreffend sämtlicher Fragen im Abstammungsrecht

Forderungsmanagement

Leider sinkt in unserer Gesellschaft die Zahlungsmoral für in Anspruch genommene Dienstleistungen. In der Folge kommt es vermehrt zu unbezahlten Rechnungen. Um nicht selbst irgendwann seine Rechnungen nicht begleichen zu können, ist effektives Forderungsmanagement geboten. Wir unterstützen Sie bei der Rechnung, dem „in Verzug setzen“, dem Forderungseinzug und ggf. der Geltendmachung der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren.

Regelmäßig kommt es auf folgende Bereiche an:

  • Forderung, Forderungsbeitreibung, aktives und effektives Forderungsmanagement

  • Auskünfte, Vermögensverzeichnis, Einwohnermeldeamtsanfrage

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeauskunft, Grundbucheinsicht

  • Mahnung, Mahnverfahren, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid

  • Gerichtsvollzieher, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers

  • Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung

  • Pfändung, Lohnpfändung, Kontopfändung

  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft), Haftbefehl

Miet- und Wohneigentumsrecht

Im Bereich des Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrechts liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Sozietät.
Insbesondere hier kann es aufgrund oftmals widerstreitender Interessen zu vielfältigen Konfliktsituationen kommen. Um diesen Konflikten vorzubeugen, bestehen zahllose individuelle vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, schon vor Entstehung einer Auseinandersetzung eine umfangreiche Beratung zu leisten. Aufgrund langjähriger Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet und unter Beachtung der jeweils aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung können wir
maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation anbieten. Dies nicht nur bei der Begründung, sondern auch und besonders bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen. Im Konfliktfall verstehen wir es selbstverständlich Ihre Interessen konsequent und risikooptimiert durchzusetzen.

Wir unterstützen Sie im Mietrecht bei:

  • Beratung bei Abschluss, Änderung und Aufhebung von Mietverträgen

  • Mietminderung

  • Mietsicherheit (Mietkaution)

  • Mieterhöhung

  • Betriebskosten

  • Ausstehenden Mietzins

  • Räumungsklagen (u.a. Eigenbedarf etc.)

  • Im Wohnungseigentumsrecht:
    Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum
    Probleme unter Miteigentümern
    Beschlussanfechtungsverfahren
    Prüfung von Wirtschaftsplänen und Sonderumlagebeschlüssen
    Geltendmachung von rückständigem Hausgeld
    Entziehung des Eigentums

Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht zählen wir alle rechtlichen Problemstellungen, die in irgendeiner Weise mit Ihrem Fahrzeug in Zusammenhang stehen. Dazu zählen nicht nur Verkehrsunfälle oder Bußgeldangelegenheiten, sondern Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen, ebenso wie Führerscheinangelegenheiten oder Verkehrsstraftaten. Gerade im Umgang mit Versicherungen besteht für alle Betroffenen die Gefahr durch sog. Serviceangebote der Reparaturwerkstatt oder vermeintliche Rechtsberatung z.B. der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners(!) aus Unkenntnis auf wesentliche Ansprüche (Schmerzensgeld) zu verzichten. Die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist anwaltliche Aufgabe, da nur dann gewährleistet ist, dass Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden.

Zu diesem Themenbereich zählen insbesondere:

  • Unfallschadensregulierung (Geltendmachung sämtlicher Schadensersatzansprüche die durch das Unfallereignis entstanden sind),
  • Schmerzensgeldansprüche,
  • Bußgeldangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten,
  • Verkehrsstraftaten,
  • Führerscheinangelegenheiten,
  • Leasing etc.

Vertragsrecht

Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Fragen bezüglich eines Vertragsabschlusses und über die Wirkungen des zustande gekommenen Vertrages.

Im Rahmen des Zustandekommens von Verträgen befassen wir uns mit Problemen, die bei dem Angebot und der Annahme dieses Angebotes auftreten, mit Stellvertretungsgesichtspunkten und mit Verträgen, die unter Drohung oder Zwang zustande gekommen sind. Mithin setzen wir uns mit Vertragsverletzungen bzw. mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen auseinander. Beispielhaft sollen nachfolgend nur einige Verträge genannt werden, mit denen wir uns regelmäßig befassen:

  • Arbeitsverträge
  • Architektenverträge
  • Bauträgerverträge
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Kaufverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Verwalterverträge
  • Werkverträge